Geprüfte Qualität
Mit dem Produktzeichen „NRW Geprüfte Qualität“ sichert der Ernährung-NRW e. V. die Herkunft und Qualität nordrhein-westfälischer Lebensmittel zu. Betriebe müssen für die Nutzung des Prüfzeichens einen Markennutzungsvertrag mit dem Verein abschließen.
Das Siegel auf Lebensmitteln oder eindeutig auf sie bezogenen Werbemitteln garantiert die Herkunft der Rohstoffe aus und den Betriebssitz, die Verarbeitung, Produktion und Verpackung in Nordrhein-Westfalen sowie die regionale Verankerung des Lebensmittelherstellers.
Voraussetzung für die Vergabe des Prüfzeichens ist zudem die Prüfung eines stufenübergreifenden und prozessbezogenen Qualitätssicherungssystems durch ein akkreditiertes Prüfinstitut.
Stammen gar alle Rohstoffe aus der Teilregion, in der ein Lebensmittelhersteller ansässig ist, kann das Produktzeichen um den Namen der Region ergänzt werden.
Die Prüfkriterien werden auf Fleisch- und Wurstwaren, Fisch, Honig, Gemüse, Kartoffeln, Obst, Milch- u. Käseprodukte sowie Eier angewendet.